(1) In dem Zahlungsbericht hat die Kapitalgesellschaft anzugeben, welche Zahlungen sie im Berichtszeitraum an staatliche Stellen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern geleistet hat. Andere Zahlungen dürfen in den Zahlungsbericht nicht einbezogen werden. Hat eine zur Erstellung eines Zahlungsberichts verpflichtete Kapitalgesellschaft in einem Berichtszeitraum an keine staatliche Stelle berichtspflichtige Zahlungen geleistet, hat sie im Zahlungsbericht für den betreffenden Berichtszeitraum nur anzugeben, dass eine Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie ausgeübt oder Holzeinschlag in Primärwäldern betrieben wurde, ohne dass Zahlungen geleistet wurden.
(2) Die Kapitalgesellschaft hat nur über staatliche Stellen zu berichten, an die sie Zahlungen unmittelbar erbracht hat; das gilt auch dann, wenn eine staatliche Stelle die Zahlung für mehrere verschiedene staatliche Stellen einzieht.
(3) Ist eine staatliche Stelle stimmberechtigter Gesellschafter oder Aktionär der Kapitalgesellschaft, so müssen gezahlte Dividenden oder Gewinnanteile nur berücksichtigt werden, wenn sie
(4) Die Kapitalgesellschaft braucht Zahlungen unabhängig davon, ob sie als eine Einmalzahlung oder als eine Reihe verbundener Zahlungen geleistet werden, nicht in dem Zahlungsbericht zu berücksichtigen, wenn sie im Berichtszeitraum 100 000 Euro unterschreiten. Im Falle einer bestehenden Vereinbarung über regelmäßige Zahlungen ist der Gesamtbetrag der verbundenen regelmäßigen Zahlungen oder Raten im Berichtszeitraum zu betrachten. Eine staatliche Stelle, an die im Berichtszeitraum insgesamt weniger als 100 000 Euro gezahlt worden sind, braucht im Zahlungsbericht nicht berücksichtigt zu werden.
(5) Werden Zahlungen als Sachleistungen getätigt, werden sie ihrem Wert und gegebenenfalls ihrem Umfang nach berücksichtigt. Im Zahlungsbericht ist gegebenenfalls zu erläutern, wie der Wert festgelegt worden ist.
(6) Bei der Angabe von Zahlungen wird auf den Inhalt der betreffenden Zahlung oder Tätigkeit und nicht auf deren Form Bezug genommen. Zahlungen und Tätigkeiten dürfen nicht künstlich mit dem Ziel aufgeteilt oder zusammengefasst werden, die Anwendung dieses Unterabschnitts zu umgehen.
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https://www.basf.com/documents/corp/de/investor-relations/basf-at-a-glance/corp...
12.06.2017 - Die im. Zusammenhang mit der Kaolingewinnung geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen lagen im Jahr 2016 unterhalb der in § 341t Abs. 4 Satz 3 HGB definierten Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € und sind daher in dem vorliegenden Bericht
https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/18_04_HGB-FA_HGB-Reform_CN.pdf
Sitzung: 18. HGB-FA / 16.09.2014 / 11:00 – 14:45 Uhr. TOP: 04 – HGB-Reform. Thema: Diskussion des Referentenentwurfs BilRUG. Unterlage: 18_04_HGB-FA_HGB-Reform_CN. 1 Sitzungsunterlagen für diesen TOP .... Der Hinweis in § 341x Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGB-
https://www.salzwerke.de/fileadmin/user_upload/salzwerke/dokumente/downloads/In...
341t Abs. 4 HGB im Be- richtszeitraum 100 TEUR unterschreiten. Im vorliegenden Konzernzahlungsbericht werden gemäß § 341r Nr. 3 Buchstabe b HGB sämtliche Steuerzahlungen angegeben, die auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne der Südwestdeutsche
https://d-nb.info/1075819334/04
Bewertung im Jahresabschluss (§§ 253, 255 HGB). 17. Jahresabschluss und Lagebericht der Kapitalgesellschaft. D. Bestandteile des Jahresabschlusses. (§§ 264, 264b, 264d HGB). 36. E. Größenklassen (§§ 267, 267a HGB). 78. F. Gliederung und Erleichterungen.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2014/Downlo...
10.10.2014 - Verweis in § 285 Nr. 13 HGB auf § 253 Abs. 3 Satz 4 (i.V.m. Satz 3) HGB-E beziehen müsste, da von ... In § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB-E wurde zur Klarstellung ergänzt, dass. Vermögensgegenstände ..... Die Formulierung des § 341t Abs. 1 Satz 3 HGB
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/zahlungsbericht-laende...
Rz. 23 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der der mineralgewinnenden Industrie oder des Holzeinschlags in Primärwäldern zu verstehen, sof
https://www.bdo.de/de-de/einblicke/newsletter/rechnungslegung-prufung-02-2017/i...
15.06.2017 - [5] Das Wahlrecht zur Nichteinbeziehung von unwesentlichen Tochterunternehmen nach § 296 Abs. 2 HGB gilt hingegen nicht. Stattdessen wurde für den (Konzern-)Zahlungsbericht in § 341t Abs. 4 HGB i.V.m. § 341v Abs. 5 Satz 1 HGB eine eigene Wes
https://der-betrieb.owlit.de/document/zeitschriften/der-betrieb/2016/heft-17/be...
29.04.2016 - 341q HGB: Anwendungsbereich. 2. § 341r HGB: Begriffsbestimmungen. 3. § 341s HGB: Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen. 4. § 341t HGB: Inhalt des Zahlungsberichts. 5. § 341u HGB: Gliederung des Zahlungsberichts. 6. § 341v
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/HGB
Zweiter Titel Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung · 17.07.2015 · § 341s Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen · 17.07.2015 · § 341t Inhalt des Zahlungsberichts · 17.07.2015 · § 341u Gliederung des Zahlungsberichts ·
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24985555
02.07.2014 - Prevalence and molecular characterization of structural hemoglobin variants in the Dongguan region of Guangdong province, southern China. Lou JW(1), Wang T, ... The most common β-globin variant was Hb E (HBB: c.79G > A) (0.09%), followed by