(1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 341q oder eines Mutterunternehmens im Sinne des § 341v, die § 341w hinsichtlich der Pflicht zur Offenlegung des Zahlungsberichts oder Konzernzahlungsberichts nicht befolgen, hat das Bundesamt für Justiz in entsprechender Anwendung der §§ 335 bis 335b ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen. Das Verfahren kann auch gegen die Kapitalgesellschaft gerichtet werden.
(2) Das Bundesamt für Justiz kann eine Kapitalgesellschaft zur Erklärung auffordern, ob sie im Sinne des § 341q in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreibt, und eine angemessene Frist setzen. Die Aufforderung ist zu begründen. Gibt die Kapitalgesellschaft innerhalb der Frist keine Erklärung ab, wird für die Einleitung des Verfahrens nach Absatz 1 vermutet, dass die Gesellschaft in den Anwendungsbereich des § 341q fällt. Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Bundesamt für Justiz Anlass für die Annahme hat, dass eine Kapitalgesellschaft ein Mutterunternehmen im Sinne des § 341v Absatz 1 ist.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 341q Satz 2.
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Einführung der Pflicht zur Offenlegung von Zahlungsberichten gem. §§ 341q-341y HGB („country-by-country reporting“). § 241a: Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars. Klarstellung, dass die finanziellen Schwellenwerte für
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07. November Düsseldorf. INHALT. 1. Einleitung. 2. Vorgesehene Änderungen. 3. Wesentliche Auslassungen. 4. Weitere Informationen im. HGB Update 2014. AUTOREN. WP Dr. Jens Freiberg .... Des Weiteren sieht das BilRUG mit § 264b HGB-E eine ..... Durch die §
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... Vierter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige > §§ 341q - 341y, Dritter Unterabschnitt - Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors > §§ 341q - 341r, Erster Titel - Anwendungsbereich
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Angesichts der Vielzahl an einzelnen Änderungen, insb. im Dritten Buch des HGB, stellt der Beitrag – anknüpfend an die Beiträge in DB 2014 S. 1877 (zum RefE) und ... Pflicht zur Erstellung, Prüfung und Publikation eines (Konzern-)Zahlungsberichts für Unt
http://www.kleeberg.de/Publications-by-this-author.390.0.html?&L=0&tx_kbpublish...
Zwirner, Kommentierung der §§ 336-339 HGB, in: Zwirner (Hrsg.), BilRUG, Gesetze - Materialien - Kommentierung, Verlag C.H. Beck, München, 2016, S. 632-635. Zwirner/Vodermeier, Kommentierung der §§ 340-340n, 341-341o und 341q-341y HGB, in: Zwirner (Hrsg.)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors. 341q-341y. Erster Titel: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen. 341q-341r. Zweiter Titel: Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung. 341s-341w. Dritter Titel: Bußgeldv