(1) Der Zahlungsbericht ist nach Staaten zu gliedern. Für jeden Staat hat die Kapitalgesellschaft diejenigen staatlichen Stellen zu bezeichnen, an die sie innerhalb des Berichtszeitraums Zahlungen geleistet hat. Die Bezeichnung der staatlichen Stelle muss eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Dazu genügt es in der Regel, die amtliche Bezeichnung der staatlichen Stelle zu verwenden und zusätzlich anzugeben, an welchem Ort und in welcher Region des Staates die Stelle ansässig ist. Die Kapitalgesellschaft braucht die Zahlungen nicht danach aufzugliedern, auf welche Rohstoffe sie sich beziehen.
(2) Zu jeder staatlichen Stelle hat die Kapitalgesellschaft folgende Angaben zu machen:
(3) Wenn Zahlungen an eine staatliche Stelle für mehr als ein Projekt geleistet wurden, sind für jedes Projekt ergänzend folgende Angaben zu machen:
(4) Angaben nach Absatz 3 sind nicht erforderlich für Zahlungen zur Erfüllung von Verpflichtungen, die der Kapitalgesellschaft ohne Zuordnung zu einem bestimmten Projekt auferlegt werden.
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285 Nr. 9 Buchst. c HGB).… a n = m u. a. a. m " = n = n = n a m = m a m = m s. sº a mº a = a = n sº a = r s a s m sº nº e n g n 153. 8. Angaben Zu Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 und 11b HGB)...................... 153. 9. Angaben zur Abschreibung des Geschäf
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Dr. h.c. Liesel Knorr (Präsidentin), Peter Missler (Vizepräsident). HGB-Fachausschuss. Deutsches Rechnungslegungs Standards. Accounting Standards. Committee e.V.. Committee of Germany. ® ...... Im dritten Satz wird auf § 341u HGB-E verwiesen, gemeint ist
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B. Synopse: Übersicht der wesentlichen Änderungen im HGB . . . . . 29. C. Erstanwendungszeitpunkt der Neuerungen durch das ... Erläuterungen zu § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB (Nut- zungsdauer für aktivierte selbst geschaffene immateri- ...... Erläuterunge
https://www.bdo.de/getmedia/64bdb8b9-901a-47df-8f48-336128d43103/WP-2_2017.pdf....
ist gem. § 341u Abs. 3 Nr. 3 HGB der Gesamtbe- trag der Zahlungen je staatlicher Stelle und je. Projekt auf die verschiedenen Zahlungsgründe des § 341r Nr. 3 HGB zu verteilen. Der Zahlungsbericht hat drei Gliederungsebenen zu enthalten. Gem. § 341u Abs.
https://caruso.idw.de/anlage.jsp?ANLAGE_ID=110568&c=GIDMXWIGCVHKHBE
03.03.2016 - 277 (1) HGB a.F. sonstige betriebliche. Erträge außerordentl. Erträge. „Finanzerträge“ durchlaufende Posten. Umsatzerlöse nach § 277 (1) HGB n.F. ..... Erstellungspflicht. §§ 341q, 341s, 341v HGB. 62. Inhalt (Konzern-)Zahlungsbericht. §§ 341
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_341u/
HGB § 341u i.d.F. 18.07.2017. Drittes Buch: Handelsbücher [1]. Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige [2]. Dritter Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors [3]. Z
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/zahlungsbericht-laende...
Der Zahlungsbericht ist gemäß § 341u Abs. 1 HGB zunächst nach Staaten zu gliedern. Je Staat sind dann diejenigen staatlichen Stellen zu bezeichnen, an die im Berichtszeitraum Zahlungen geleistet wurden. Im Rahmen der Bezeichnung ist auf eine eindeutige I
https://der-betrieb.owlit.de/document.aspx?query=GENERALSEARCH%23all_source%3Ad...
341q HGB: Anwendungsbereich. 2. § 341r HGB: Begriffsbestimmungen. 3. § 341s HGB: Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen. 4. § 341t HGB: Inhalt des Zahlungsberichts. 5. § 341u HGB: Gliederung des Zahlungsberichts. 6. § 341v HGB: Konzernz
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/HGB
Zweiter Titel Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung · 17.07.2015 · § 341s Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen · 17.07.2015 · § 341t Inhalt des Zahlungsberichts · 17.07.2015 · § 341u Gliederung des Zahlungsberichts ·
https://www.dashoefer.de/dasfibuwissen/zahlungsbericht.html
01.08.2017 - Eine Gliederung des Zahlungsberichts befindet sich in § 341u HGB. Danach ist der Zahlungsbericht nach Staaten zu gliedern. Für jeden Staat hat die Kapitalgesellschaft diejenigen staatlichen Stellen zu bezeichnen, an die sie innerhalb des Ber